Tafelgut, das

[516] Das Tafelgut, des -es, plur. die -güter. 1. Güter, welche dem Landesherren zur Bestreitung der Tafel und des ganzen Hofstaates von dem Lande ausgesetzt sind; Franz. Domaines, Kammergüter, Krongüter, wenn der Landesherr ein König ist. 2. In dem Salzwerke zu Halle wird der vierte Theil der Sohle, welcher ehedem zur Unterhaltung der erzbischöflichen Tafel bestimmt war, gleichfalls Tafelgut genannt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 516.
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