Taugen

[545] Taugen, verb. regul. neutr. welches das Hülfswort haben erfordert. 1. Brauchbar zu etwas seyn, die erforderlichen Eigenschaften zu Erreichung einer Absicht haben; in welcher Bedeutung es jetzt am gangbarsten ist. Der Zeug taugt dazu nicht. Die Feder taugt nichts mehr, ist nicht mehr zu gebrauchen. Der Beweis taugt nicht. Das taugt nicht, diese Art zu verfahren stimmt mit der Absicht nicht überein. Er taugt zu keinem Thürsteher. Die Holländer taugen zu Wasser, aber nicht zu Lande. Was ins Heer zu ziehen taugt, 4 Mos. 1, 3. Ich tauge nicht zu predigen, Jer 1, 6. Ob es gleich hier bejahender Weise nicht ganz ungewöhnlich ist, so wird es doch am häufigsten mit der Verneinung gebraucht, welches aber bloß dem Gebrauche zuzuschreiben ist. 2. Nützlich seyn, nützen. Was tohta uns thez, Willer. In welcher Bedeutung es noch im gemeinen Leben und bey wässerigen Poeten vorkommt.


Das kann Achillens Augen

Auch bey der Hochzeit selbst zur Lust und Freude taugen,

Gottsch. Iphig.


Ingleichen gut, dem Gesetze gemäß und übereinstimmig seyn, in welcher Bedeutung es gleichfalls nur noch im gemeinen Leben, aber auch nur mit der Verneinung vorkommt. Thun, das nicht taugt, Röm. 1, 28. Es taugt nicht, daß wir sie in Gotteskasten legen, Matth. 27, 6. Ehedem bedeutete es auch sich schicken, geziemen. So iz dohta, Ottfried.

Anm. Bey dem Ottfried dohan, dochan, bey dem Willeram toukan, im Nieders. dögen, im Schwed. doga, duga, im Angels. dugan, im Dän. due. Tugend und tüchtig stammen unstreitig von diesem Worte her, welches ursprünglich zu gedeihen, Nieders. dijen, dick u.s.f. gehöret, und nöthige körperliche Stärke bedeutet zu haben scheinet. Im Nieders. ist döger, sehr. Es ging ehedem irregulär und lautete im Infinitiv und im Plural des Präsens tügen, welche Form noch in der Deutschen Bibel vorkommt. Die Thoren tügen nichts, Ps. 14, 1. Mein Gebet müsse vor dir tügen, Ps. 141, 2. Nun han wir nyemandt dee do tug (taugte) zu demselben, Theuerd. Da tochte ich ze freuden weder wibe noch manne, Kaiser Heinrich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 545.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: