Theilhaft

[575] Theilhaft, adj. & adv. 1. Wie das folgende theilhaftig, S. dasselbe. 2. Im gemeinen Leben ist theilhaft oft, was sich bequem oder vortheilhaft in mehrere Theile theilen läßt, wie theilbar und theilsam. In welchem Falle nicht nur die Comparation, theilhafter, theilhafteste, sondern auch das Hauptwort die Theilhaftigkeit gebraucht werden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 575.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: