Tiefordnung, die

[602] Die Tiefordnung, plur. die -en, eben daselbst, die obrigkeitliche Verordnung, wie es mit dem Tiefe, oder dem Fahrwasser, und dessen Austiefung gehalten werden soll.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 602.
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