Tochterkirche, die

[612] Die Tochterkirche, plur. die -n, eine Kirche, welche einer andern eingepfarret ist, zum Unterschiede von dieser andern, oder der Mutterkirche; die Filial-Kirche, in Ober-Deutschland Beykirche. Ein zu einer solchen Kirche gehöriger Pfarrbezirk heißt die Tochterpfarre, zum Unterschiede von der Mutterpfarre.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 612.
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