Tragbar

[638] Tragbar, -er, -ste adj. et adv. von dem Zeitworte tragen, doch nur in einigen Bedeutungen desselben. 1. In der gewöhnlichsten, was sich tragen läßt, getragen werden kann. Ein tragbarer Altar, Tragaltar. Jemanden eine tragbare Last auflegen. 2. Von tragen, Frucht bringen, Frucht bringend. 1) Von dem Boden und Gewächsen, für fruchtbar. Ein tragbarer Acker, welcher im Stande ist, Früchte zu tragen, im Gegensatze eines noch nicht urbar gemachten; ingleichen ein fruchtbarer, im Gegensatze eines unfruchtbaren. Im engsten Verstande ist ein tragbarer Acker, welcher wirklich Früchte trägt, im Gegensatze eines Brachackers. Ein tragbarer Baum, welcher wirklich Früchte träget. 2) Von Thieren ist tragbar in der anständigen Sprechart so viel als trächtig im gemeinen Leben. Eine tragbare Kuh, Hündinn, Katze u.s.f.

Im Nieders. mit einer andern Ableitungssylbe dragsam, ehedem auch berig, berhaft, von bären, tragen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 638.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: