Tragebahre, die

[639] Die Tragebahre, plur. die -n, eine Bahre zum Tragen, welche man auch nur schlechthin die Bahre oder Trage nennet. Bahre stehet hier im weitesten Verstande, eines jeden Werkzeuges, eine Last fortzuschaffen, daher Tragebahre kein Pleonasmus ist, sondern den Unterschied von einer Radebahre oder einem Schubkarren bestimmt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 639.
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