Umstoßen

[821] Úmstoßen, verb. irreg. act. (S. Stoßen,) ich stoße um, umgestoßen, umzustoßen. 1. Anders stoßen, doch nur selten 2. Zu Boden stoßen, so stoßen, daß etwas umfalle. Den Tisch, den Stuhl, ein Glas umstoßen. Figürlich stößt man ein Testament um, wenn man dessen Gültigkeit leugnet, oder streitig macht. Aber ein Gesetz, ein Recht umstoßen, für aufheben, abschaffen, widerrufen, sind nur im gemeinen Leben üblich. So auch die Umstoßung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 821.
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