Unüberlegt

[939] Unüberlêgt, -er, -ste, adj. et adv. nicht überlegt, den Umständen und den Folgen nach nicht gehörig überdacht und darin gegründet. Ein unüberlegter Einfall. Unüberlegt handeln. Ein unüberlegter Mensch, welcher Fertigkeit besitzet ohne gehörige Überlegung zu handeln; ein unbedachtsamer, unbesonnener. Daher die Unüberlegtheit, die Eigenschaft, da eine Sache unüberlegt ist, ingleichen die Fertigkeit, so zu handeln. S. Überlegen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 939.
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