Unabbrüchig

[829] Unabbrüchig, adj. et adv. welches in den Oberdeutschen Kanzelleyen als ein Nebenwort und in figürlichem Verstande am gewöhnlichsten ist, keinen Abbruch oder Nachtheil gewährend, da es denn sowohl mit der zweyten als dritten Endung verbunden wird. Unabbrüchig seines Rechtes oder seinem Rechte. Die reinere Hochdeutsche Schreibart kennet dieses Wort nicht. S. auch Abbruch.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 829.
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