Unbescholten

[834] Unbescholten, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von bescholten, frey von öffentlichem entehrenden Tadel. Ein unbescholtenes Leben. Ein unbescholtener Mann, welchem von seinen Zeitgenossen keine entehrende Vorwürfe gemacht werden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 834.
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