Undienlich

[841] Undienlich, -er, -ste, adj. et adv. nicht dienlich, in dessen sämmtlichen Bedeutungen. Alles Undienliche wegschaffen, was zu einer gewissen Sache nicht nothwendig oder tauglich ist. Undienliche Speisen, im geringen Grade ungesunde. Das scheint mir nicht undienlich zu seyn, kann nicht ohne Nutzen geschehen. Daher die Undienlichkeit.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 841.
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