Unergründlich

[845] Unergründlich, -er, -ste, adj. et adv. was sich nicht ergründen lässet. Eine unergründliche Tiefe. Auch figürlich. Ein unergründliches Geheimniß. Man ist unergründlich, wenn man unerforschlich ist. Daher die Unergründlichkeit.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 845.
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