Unfrey

[849] Unfrey, -er, -este, adj. & adv. der Gegensatz von frey, nicht frey, doch nur in dessen zweyten engern Bedeutung, von dem Eigenthumsrechte anderer nicht befreyet, wo es doch nur in noch engerm Verstande von Personen und liegenden Gründen gebraucht wird. Unfreye Personen, im Gegensatze der freyen, welche auf eine oder die andere Art dem Eigenthumsrechte eines andern unterworfen sind; da denn unfrey der allgemeine Ausdruck ist, der das leibeigen, eigenbehörig und andere Arten der Einschränkung der freyen Gewalt über seine Person unter sich begreift. Unfreye Bauergüter, deren Besitzer durch den Besitz derselben Unfreye werden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 849.
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