Ungebührlich

[853] Ungebührlich, -er, -ste, adj. & adv. wie das vorige, und als der Gegensatz von gebührlich, dem Rechte, der Billigkeit, den Umständen, den guten Sitten nicht gemäß. Ein ungebührliches Betragen. Jemanden ungebührlich begegnen. Er hat sehr ungebührlich an mir gehandelt. Daher die Ungebührlichkeit, wofür im Oberdeutschen auch das und die Ungebührniß üblich ist. Die Ungebührniß dieses Unternehmens.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 853.
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