Ungegründet

[855] Ungegründet, -er, -ste, adj. & adv. der Gegensatz von gegründet, besonders in dessen figürlichen Bedeutung, auf keinem

guten Grunde beruhend, der Wahrheit, der Sache nicht gemäß, als ein glimpflicher Ausdruck für das härtere grundlos. Ein ungegründetes Vorgeben. Sich eine ungegründete Hoffnung machen. Die Nachricht ist ungegründet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 855.
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