Ungehalten

[855] Ungehalten, -er, -ste, adj. & adv. 1. Nicht gehalten, in den eigentlichen Bedeutungen des Activi halten, und ohne Comparation, ob es gleich in dieser Bedeutung wenig gebraucht wird. Es blieb ungehalten, und mußte also wohl fallen. 2. Figürlich ist ungehalten, seinen Unwillen durch Worte und äußere Handlungen an den Tag legend, wo es mit unwillig und verdrüßlich ziemlich gleichbedeutend ist. Über etwas ungehalten werden. Der persönliche Gegenstand bekommt auch das Vorwort auf. Auf jemanden ungehalten seyn, werden. Werden sie nur nicht ungehalten auf mich. Es ist hier als ein Nebenwort am üblichsten, seltener als ein Beywort. Ein ungehaltener Mensch, auch wohl im weitern Verstande, der unfähig ist, seinen[855] Unwillen nicht durch äußere Merkmahle ausbrechen zu lassen. Der Gegensatz gehalten ist zwar in dieser Bedeutung nicht gangbar, indessen ist ungehalten doch ohne Zweifel von der Bedeutung des Zeitwortes entlehnet, da es an sich halten, sich zurück halten bedeutet, seine Empfindungen und Gedanken nicht ausbrechen lassen; er konnte sich nicht mehr halten, nicht mehr an sich halten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 855-856.
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