Ungeistlich

[857] Ungeistlich, -er, -ste, adj. & adv. ein nur in der theologischen Schreibart übliches Wort, Fertigkeit besitzend, sich nach sinnlichen Eindrücken zum Nachtheile des Geistes, d.i. vernünftiger Vorstellungen zu bestimmen, und darin gegründet, sinnlich und zuweilen auch lasterhaft. Den Ungeistlichen ist das Gesetz gegeben, 1 Tim. 1, 9. Ungeistliche Fabeln, Kap. 4, 7. Ungeistliches Geschwätz, 2. Tim. 2, 16. So auch die Ungeistlichkeit. Geistlich in dem Gegensatz dieser Bedeutung kommt nur einige Mahl in der Deutschen Bibel vor, ist aber außerdem veraltet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 857.
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