Ungelehrt

[859] Ungelehrt, -er, -ste, adj. & adv. der Gegensatz von gelehrt. 1. In dessen zweyter Bedeutung, nicht gelehrt, nicht unterrichtet.


Allein noch ungelehrt, sich niedrig zu verstellen,

Glaubt er dem Mortimer,

Weiße.


2. In der engern dritten Bedeutung, keine Gelehrsamkeit besitzend, und in diesem Mangel gegründet, ingleichen, zu dem, was man eigentlich Gelehrsamkeit nennet, nicht gehörig. Ein Ungelehrter, im weitesten Verstande, welcher nicht studieret, sich keine gelehrte Kenntniß erworben hat. Ein ungelehrtes Buch. Die ungelehrte Erkenntniß, die gemeine im Gegensatze der gelehrten. Daher die Ungelehrtheit, welches zuweilen von dem Mangel der gelehrten Kenntniß gebraucht wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 859.
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