Ungemessen

[860] Ungeméssen, -er, -ste, adj. et adv. nicht gemessen, sowohl im eigentlichen Verstande, als auch in einigen figürlichen. Ungemessene Frohndienste, unbestimmte, welche der Grundherr nach Gutdünken auflegen kann, im Gegensatze der gemessenen, oder bestimmten. Zuweilen auch für uneingeschränkt. Eine ungemessene Freyheit, eine uneingeschränkte. Jemanden eine ungemessene Commission geben, ohne ihm Maß, Ziel, Preis u.s.f. dabey vorzuschreiben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 860.
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