Unglaube, der

[867] Der Unglaube, des -ns, plur. car. der Gegensatz von Glaube, doch nur in einigen Bedeutungen dieses Wortes. 1) Die Abneigung, einen Satz um des Zeugnisses eines andern willen für wahr zu halten. Jemandes Unglauben überwinden. In seinem Unglauben beharren. Noch mehr aber, 2) in einigen engern Bedeutungen in der Theologie, wo es dem Glauben in allen den Fällen, in welchen er in der Gottesgelehrsamkeit gebraucht wird, entgegen stehet. Es bedeutet alsdann bald die Abneigung, die Erfüllung der Zusagen Gottes um seines Zeugnisses willen als unausbleiblich zu erwarten, bald die Abneigung, alle göttliche Aussprüche und Versicherungen für untrüglich zu halten, oder die Fertigkeit, Überzeugung von göttlichen Wahrheiten zu verhüten oder zu unterdrücken, bald die Abwesenheit der übernatürlichen Fertigkeit rechtmäßiger Veränderungen, bald endlich auch die Abneigung, die geoffenbarte Religion um des Zeugnisses Gottes willen für wahr zu halten; in welchen sämmtlichen Bedeutungen es sowohl in der Deutschen Bibel, als auch in den Schriften der Gottesgelehrten, häufig gebraucht wird.

Anm. Schon bey dem Ottfried Ungiloubo, im Nieders. Unlove, Unglove. In der Parän. Tyrol. kommt es in der jetzt veralteten Bedeutung einer falschen Religion vor.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 867.
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