Unleidlich

[875] Unleidlich, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von leidlich, der doch von weiterm Umfange ist, als dieses. 1) In intransitiver Bedeutung ist unleidlich, auf unbefugte Art abgeneigt, Ungemach zu erleiden, auch wenn es nothwendig ist. Ein unleidlicher Mensch. Unleidlich seyn. Im gemeinen Leben einiger Gegenden unleidig, unleidsam. 2) In passiver Bedeutung, was sich nicht erleiden oder ertragen lässet; unerleidlich, unausstehlich. Ein unleidlicher Stank, 2 Maccab. 9, 10. Eine unleidliche Kälte. Ein unleidlicher Schwätzer. Das ist unleidlich bitter.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 875.
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