Unschiffbar

[887] Unschiffbar, -er, -ste, adj. et adv. was nicht mit Schiffen befahren werden kann, im Gegensatz von schiffbar. Ein unschiffbarer Strom. So auch die Unschiffbarkeit.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 887.
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