Unstreitig

[894] Unstreitig, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von streitig, doch nur in engerm Verstande, keines Streites fähig, so klar und deutlich, daß darüber weder wirklich gestritten wird, noch mit Fug gestritten werden kann; in einigen gemeinen Mundarten unstreitbar, im Oberdeutschen unstrittig, ohnstrittig. Ein unstreitiges Recht zu etwas haben. Mein Recht darauf ist unstreitig. Eine unstreitige Wahrheit. Wo es denn im Nebenworte oft als ein bloßes Versicherungswort gebraucht wird. Es ist unstreitig größer. Daher die Unstreitigkeit.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 894.
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