Unterkönig, der

[913] Der Unterkönig, des -es, plur. die -e, ein vornehmer Beamter eines Königes, welcher in einer Provinz dessen Person vorstellet, und dieselbe unter ihm und in seinem Nahmen regieret. Man pflegt das Franz. Vice-Roy zuweilen mit diesem Worte zu geben; denn im Deutschen Reiche ist es als ein Nahme einer Würde unbekannt, indem dafür die Ausdrücke Statthalter oder das Franz. Gouverneur üblich sind; oder vielmehr, es sind im Deutschen keine eigentliche Unterkönige üblich, welche die Person eines Königes mit königlicher Pracht vorstelleten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 913.
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