Untermark, die

[917] Die Untermark, plur. die -en. 1. Der untere Theil eines unter dem Nahmen der Mark bekannten Landesbezirkes. Ingleichen die untere Mark, d.i. Gränze; beydes zum Unterschiede von der Obermark. 2. An den Halsgehängen ist es, dem Frisch zu Folge, ein Zierrath, welcher sich unter, d.i. zwischen zwey andern Zierrathen befindet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 917.
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