Unterpfand, das

[919] Das Unterpfand, des -es, plur. die -pfänder, ein Pfand, so fern es einem andern zur Sicherheit einer ihm schuldigen Verbindlichkeit gegeben wird. Jemanden einen Ring zum Unterpfande geben. Ich setze meine Ehre zum Unterpfande.

Ein Gut zum Unterpfande verschreiben. Ehedem war es gewöhnlich, Personen zum Unterpfande der Treue zu geben.

Anm. Im Schwed. Underpant, im Angels. Undervedde, im mittlern Lat. Subterwadium und Subpignus, alle nach dem Griech. ὑποθηκη, Hypothek. Da das einfache Pfand bereits ein zur Sicherheit einer eingegangenen Verbindlichkeit gegebenes Gut bedeutet, so könnte das verlängerte Unterpfand unnöthig und überflüssig scheinen. Allein, es findet doch zwischen beyden noch ein Unterschied Statt. Wolf, Haltaus und andere nennen ein zur Sicherheit übergebenes bewegliches Gut ein Pfand, ein unbewegliches aber, welches nur verschrieben oder mündlich eingesetzt wird, ein Unterpfand; allein dieser Unterschied ist in dem Sprachgebrauche nicht gegründet. Unterpfand ist vielmehr in weiterm Umfange der Bedeutung üblich, als Pfand, indem es auch von Personen und unbeweglichen Dingen gebraucht wird, von welchen Pfand nicht gewöhnlich ist. Überdieß ist es edler als Pfand in den meisten Fällen, vermuthlich nur, weil es durch den gemeinen Gebrauch noch nicht so sehr herab gewürdigt worden, als dieses. Im 15ten Jahrhunderte kommt dafür im Oberdeutschen auch Fürphant vor.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 919.
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