Unterweisen

[933] Unterweísen, verb. irregul. act. S. Weisen; ich unterweise, unterwiesen, zu unterweisen; welches nach Maßgebung des Zeitwortes weisen, eigentlich bedeutet, durch Weisen oder Zeigen unbekannte Handgriffe oder Fertigkeiten beybringen; mit dem Accusativ der Person, und dem Vorworte in, in Ansehung der Sache. Ein Kind im Schreiben, eine Person im Tanzen, jemanden im Reiten, im Fechten, in der Musik, unterweisen. Der Meister unterweiset seine Lehrlinge. Daß er sie unterweisete zu singen, (unterwiese im Singen,) 1 Chron. 16, 22. Ehedem wurde es mit der vierten Endung der Sache häufig für das einfache weisen, zeigen gebraucht, in welchem Verstande es aber im Hochdeutschen veraltet ist. Er wird ihn unterweisen den besten Weg, Ps. 25, 12. Unterweise mich den Weg deiner Befehle, Ps. 119, 8. Der ihn unterweise den Weg des Verstandes, Es. 40, 14. Dieser war unterweiset (unterwiesen) den Weg des Herrn, Apost. 18, 25. Desto häufiger wird es im Hochdeutschen figürlich von Beybringung wissenschaftlicher Kenntnisse und Begriffe gebraucht. Da es denn mit unterrichten gleich bedeutend ist. Jemanden im Christenthum, in der Erdbeschreibung, in der Mathematik unterweisen. Siehe, du hast viel unterweiset (unterwiesen) und müde Hände gestärket, Hiob 4, 3. Herr unterweise mich nach deinem Wort, Ps. 119, 169. Auf daß ich auch andere unterweise, 1 Cor. 14, 19.

So auch die Unterweisung, die Handlung des Unterweisens.

Anm. Schon Ottfried gebraucht es für lehren, er al iz untarwesta, er lehrete es alles; woraus erhellet, das es mit der vierten Endung der Sache schon sehr alt ist, obgleich diese Wortfügung im Hochdeutschen unter die veralteten gehöret. In dem sehr alten Fragm. von dem Gespräche mit dem Samaritanischen Weibe, ist untarneuizzun, beweisen. Das Schwed. undarvisa ist mit dem Hochdeutschen gleich bedeutend, im Niederdeutschen hingegen kann underwisen, sowohl zurecht weisen, als auch zu einer Pflicht anhalten, anweisen, bedeuten. Die eigentliche Bedeutung des unter ist hier eben so dunkel als in unterrichten. Die reguläre Conjugation, welche noch in der Deutschen Bibel vorkommt, ist im Hochdeutschen ungewöhnlich. S. Weisen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 933.
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