Unumgänglich

[939] Unumgänglich, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von umgänglich. 1. Abgeneigt, Umgang mit andern zu pflegen, und darin gegründet, ingleichen Mangel an den zum geselligen Umgange nöthigen Eigenschaften habend. Unumgänglich seyn. Ein unumgänglicher Mensch, ein unumgängliches Betragen. 2. Dessen man nicht Umgang haben kann, d.i. schlechterdings nothwendig; in welchem Verstande umgänglich nicht üblich ist. Es ist mir unumgänglich nothwendig. Ein unumgängliches Bedürfniß. Wir müssen unumgänglich wieder fort. Als ein Beywort ist es seltener denn als ein Nebenwort. Daher die Unumgänglichkeit, in beyden Bedeutungen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 939.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: