Unverschuldet

[944] Unverschuldet, adj. & adv. nicht verschuldet. Ein unverschuldetes Übel, welches man nicht verschuldet hat. Unverschuldeter Weise. In einer andern Bedeutung ist eine Person oder Sache unverschuldet, wenn sie mit keinen Schulden beschweret ist. Ein unverschuldeter Mann. Ein unverschuldetes Gut. Bey den Schwäbischen Dichtern in der ersten Bedeutung unverscholt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 944.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: