Unwiederbringlich

[949] Unwiederbringlich, -er, -ste, adj. et adv. was sich nicht wiederbringen, d.i. nicht zurück bringen, und in weiterer Bedeutung nicht ersetzen, nicht wieder gut machen, nicht ändern läßt.


Als ich, verlassen von den Göttern, seine Beute

Unwiederbringlich schien,

Raml.


Mein Gemüth hat seine Heiterkeit unwiederbringlich verlohren. Ein unwiederbringlicher Verlust, ein unersetzlicher. Daher die Unwiederbringlichkeit.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 949.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: