Unzüchtig

[953] Unzüchtig, -er, -ste, adj. et adv. Unzucht begehend, dazu geneigt, und darin gegründet. 1. * In der ersten Bedeutung des[953] Hauptwortes, wo es ehedem sehr häufig für ungezogen, unanständig, ungesittet, ausschweifend, frevelhaft u.s.f. gebraucht wurde. Schon Notker braucht inzuhtig für ungezogen. Doch in dieser Bedeutung ist es im Hochdeutschen eben so sehr veraltet, als das Hauptwort. 2. In der gewöhnlichsten Bedeutung und von Unzucht 2 ist unzüchtig, Neigung und Fertigkeit äußernd zum unrechtmäßigen Gebrauche des Naturtriebes zur Fortpflanzung, und darin gegründet. Ein unzüchtiger Mensch. Unzüchtige Worte, Geberden, welche diese Neigung verrathen. Daher die Unzüchtigkeit, die Eigenschaft, da eine Person oder Sache unzüchtig ist, wovon Unzucht eigentlich noch verschieden ist, ob es gleich nicht selten an dessen Statt gebraucht wird.

Anm. In einigen Provinzen, z.B. in Österreich, ist unzüchtig auch so viel als unreif, unzeitig. Junge unzüchtige Kürbse. Ohne Zweifel auch von ziehen, gleichsam noch nicht erzogen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 953-954.
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