Veräußern

[989] Veräußern, verb. regul. act. das Eigenthum eines Dinges an einen andern übertragen, als ein allgemeiner Ausdruck, welcher das verschenken, vertauschen, versetzen, verkaufen, in sich begreift. Indessen wird es doch am häufigsten in engerm Verstande für verkaufen gebraucht. Ein Gut veräußern. Seine Bibliothek, seinen Hausrath veräußern. So auch die Veräußerung.

Anm. Im Nieders. verüttern und üttern, im Schwed. yttra, im mittlern Lat. extraneare. Es scheinet nach dem Lat. alienare und abalienare gebildet zu seyn, und stammet entweder von dem Neutro äußern, oder auch von den Nennworte außer her. In beyden Fällen macht ver ein thätiges Zeitwort daraus.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 989.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: