Verbügen

[1005] Verbügen, verb. regul. act. 1. Sich verbügen, sich den Bug verrenken. Ein Pferd verbügt sich, wenn es hart gegen ein anderes oder gegen eine Wand läuft. 2. Bey den Fleischern wird ein Schwein verbüget, wenn es nahe über dem Buge abgestochen, und dadurch das Fleisch verletzet wird, eine fehlerhafte Art des Abstechens, wo es auch erbügen, und nach einer fehlerhaften Aussprache erbiegen lautet. Es stammet in beyden Fällen von Bug ab, und muß daher mit verbiegen nicht verwechselt werden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1005.
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