Verbellen (2)

[992] 2. Verbêllen, verb. regul. et irreg. act. S. Bellen, welches nur bey den Jägern üblich ist, durch Bellen bekannt machen, wo es besonders von den Saufindern und Schweißhunden gebraucht wird, welche eine Sau verbellen, wenn sie selbige stellen und vor ihr laut werden. In den gemeinen Sprecharten verbeilen. Daher das Verbellen. Von ver, so fern es eine Bekanntmachung bedeutet, wie vermelden, welche Bedeutung eine Figur der ersten eigentlichen ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 992.
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