Verbeugen

[993] Verbeugen, verb. regul. recipr. welches mit verbiegen nicht als gleich bedeutend angesehen werden muß, und nur in engerer Bedeutung üblich ist. Sich verbeugen, vor jemanden verbeugen, sich aus Ehrfurcht vor ihm beugen oder biegen, sich neigen, im gemeinen Leben sich verneigen. Es wird in der edlern Schreibart von beyden Geschlechtern gebraucht, dagegen im gemeinen Leben von dem männlichen sich bücken, und von dem weiblichen sich verneigen, üblich ist. So auch die Verbeugung, im gemeinen Leben von dem männlichen Geschlechte ein Bückling, Reverenz, und von dem weiblichen ein Knix, eine Neige. Die stolze Hofdame, die ihrer Frau eine schiefe Verbeugung und ein durchlauchtiges Lächeln abgelernt hat.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 993.
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