Verbrüdern

[1005] Verbrüdern, verb. regul. act. zum Bruder eines andern Dinges machen, wie verschwägern, verschwistern. Es ist als ein Reciprocum am üblichsten, und auch hier nur im figürlichen Verstande von einer Art genauer, gleichsam brüderlicher Verbindung. Siehe Erbverbrüderung.


Durch diese Kunst verbrüdern sich die Herzen,

Haged.


Wir, die der Weisheit nach, mit ihm verbrüdert hießen,

Günth.


So auch die Verbrüderung. S. Ver 2.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1005.
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