Verfang, der

[1030] * Der Verfang, des -es, plur. car. ein im Hochdeutschen ungewöhnliches Hauptwort, von dem folgenden Zeitworte. 1. Der Zustand, da etwas verfängt, als Mittel die verlangte Wirkung hervor bringt. Wo kein Verfang der Güte mehr zu hoffen ist. 2. Der Nachtheil. Seinen Erben zum Verfange ein Testament machen. 3. In einigen Gegenden wird der den Kindern gehörige väterliche oder mütterliche Theil das Verfangrecht genannt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1030.
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