Verfassen

[1031] Verfassen, verb. regul. act. wo ver eine Verbindung zu bezeichnen scheinet, daher verfassen eigentlich durch Fassen verbinden, zusammen fassen oder verbinden bedeutet. 1. Im eigentlichen Verstande, in welchem es noch zuweilen im gemeinen Leben vorkommt. In der Zimmermannskunst hat man Haupthölzer, welche zu oberst[1031] über den Ständern liegen, und sie also zusammen verfassen, verbinden. 2. In weiterm und figürlichem Verstande. (1) * Auf daß alle Dinge zusammen unter ein Haupt verfasset würden in Christo, Ephes. 1, 10; verbunden, vereiniget. Da er die Tiefen mit seinem Ziel verfassete, Sprichw. 8, 27; einschränkte, in ihre Gränzen schloß. Das wird in diesem Worte verfasset u.s.f. Röm. 13, 9. In welchen Fällen es doch gleichfalls veraltet ist. (2) * Die Theile eines Ganzen in Ordnung und gehörige Verbindung bringen; eine gleichfalls veraltete Bedeutung, in welcher noch Verfassung üblich ist, S. dasselbe. (3) In engerm Verstande gebraucht man es, so wie abfassen, noch von schriftlichen Aufsätzen, eine Rede schriftlich aufsetzen, eigentlich, sie allen ihren Theilen nach gehörig verbinden. Einen Brief, eine Rechnung, eine Klage u.s.f. verfassen, sie aufsetzen. Ein Gedicht verfassen, es machen. Ein Buch verfassen, es schreiben, verfertigen. Daniel schrieb denselbigen Traum und verfassete ihn also, Daniel 7, 1; setzte ihn so auf. S. auch Abfassen. Es fängt in dieser Bedeutung im Hochdeutschen an zu veralten, obgleich Verfasser noch vollkommen gangbar ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1031-1032.
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