Verfassung, die

[1032] Die Verfassung, plur. die -en. 1. Die Handlung des Verfassens, wo es doch nur zuweilen im gemeinen Leben gebraucht wird; ohne Plural. 2. Figürlich, und von Verfassen 2 (2), die Art und Weise der Verbindung der Theile zu einem Ganzen, wo es doch nur in einigen wenigen Fällen gebraucht wird. Besonders ist die Verfassung eines Landes oder die Landesverfassung, die Art und Weise, wie dasselbe nach allen Theilen regieret und verwaltet wird; in welchem Falle auch der Plural gebraucht wird. Die Kreisverfassung, die innere Einrichtung eines Kreises. Zuweilen bezeichnet es auch die Verbindung der äußern und innern Umstände eines Menschen. Man muß ihm wegen seiner jetzigen Verfassung sehr liebreich nachsehen. In engerer Bedeutung und ohne Plural ist die Verfassung, die Verbindung der äußern Umstände zu Erreichung einer Absicht, die Anstalten, die Bereitschaft. Sich auf einen Krieg in gute Verfassung setzen. In guter Verfassung seyn, stehen. Sich zu einem Bau in Verfassung setzen, die nöthigen Anstalten dazu machen. Den Feind in schlechter Verfassung antreffen, in schlechter Bereitschaft. Außer aller Verfassung zu etwas seyn, ganz unbereitet. Ein Herz, das in der Verfassung steht, sich wegen des Mangels der äußern Güter zu beruhigen. Im gemeinen Leben ist dafür auch das ausländische Positur üblich, so wie man von der innern Verfassung des Gemüthes in einzelnen Fällen lieber Fassung gebraucht.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1032.
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