Vergnügen

[1049] Vergnügen, verb. reg. act. welches von genug abstammet. 1. Im eigentlichsten Verstande, genug geben oder machen, d.i. das fehlende, den Abgang an etwas ersetzen; eine noch hin und wieder im gesellschaftlichen Leben gangbare Bedeutung. David brachte ihre Vorhäute, und vergnügte dem Könige die Zahl, 1 Sam. 18, 26. Du mußt mir den Werth vergnügen ersetzen. 2. Jemandes Verlangen oder Forderung befriedigen, ihm genug thun, ihn befriedigen, wo es im gemeinen Leben noch häufig gebraucht wird. Jemanden vergnügen, seiner Anforderung, seinen Ansprüchen Genüge thun. Besonders für bezahlen. Seine Gläubiger vergnügen, bezahlen. Ich bin völlig, vergnügt, befriedigt, bezahlet. Im Niedersächsischen werden vernögen und nögeln in eben derselben Bedeutung gebraucht, welche von nog, genug, abstammen. Das Mittelwort vergnügt wird noch in weiterm Verstande häufig für befriedigt, zufrieden, gebraucht. Mit seinem Stande vergnügt seyn. Die Natur ist mit wenigem vergnügt; wo es den Nebenbegriff der lebhaften Empfindung, der in der folgenden Bedeutung herrscht, nicht hat, sondern die bloße Abwesenheit einer fernern Begierde ausdruckt. 3. In theils engerer, theils weiterer Bedeutung vergnügt man jemanden, wenn man ihm angenehme Empfindungen erweckt, zunächst durch Befriedigung seines Verlangens, hernach aber auch auf jede andere Art, wo doch das Zeitwort in dieser thätigen Gestalt von nicht so allgemeinem Gebrauche ist, als das folgende Reciprocum und das Hauptwort das Vergnügen. Das vergnügt mich sehr, erweckt mir viele angenehme Empfindungen. Das vergnügt mich von Herzen, Gell. Ingleichen als ein Reciprocum, sich vergnügen, angenehme Empfindungen[1049] haben, und sich selbige verschaffen. Sich an der Musik, an der Jagd, am Spiele, mit der Musik, mit der Jagd vergnügen. Ich mache mir eine Ehre daraus, mich an dem günstigen Schicksale meiner Schwester aufrichtig zu vergnügen, Gell.

Daher die Vergnügung, S. solches an seinem Orte. S. Genug und Genügen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1049-1050.
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