Verhältniß, das

[1057] Das Verhältniß, des -sses, plur. die -e, welches nur allein von verhalten 3 (2) üblich ist, die Beschaffenheit eines Dinges in Beziehung auf ein anderes, oder in Betrachtung eines andern ähnlichen Dinges zu bezeichnen, da denn dieses Wort alles das ausdruckt, was die Lateiner durch respectus, relatio, und proportio geben, oft aber auch ein bloßer Scherwenzel der Katheder-Philosophie ist, dunkele und verworrene Begriffe darunter zu verstecken. Alexander wurde im Verhältnisse (nach eben dem Maße) kleiner, wie seine eroberten Gebiethe größer wurden. Das Verhältniß der Unterthanen zur (nicht gegen die) Obrigkeit, ihr Zustand, ihre Beschaffenheit, in Rücksicht auf dieselbe, und zwar in jeder Rücksicht, selbst die Obliegenheiten mit eingeschlossen. Unser Verhältniß gegen Gott. Die Verhältnisse unsers Lebens, die äußern Zustände desselben, die Zustände in Rücksicht der Dinge außer uns. Die Verhältnisse der Theile des menschlichen Leibes, die Größe und Stärke jedes Theiles in Beziehung auf die übrigen, und auf den ganzen Körper. So auch die Verhältnisse in der Baukunst. Verhältnißmäßig, nach Maßgebung der verschiedenen Stufen. Mit jemanden im Verhältnisse stehen, in Verbindung. Das arithmetische Verhältniß zweyer Zahlen, welches zeigt, wie viel Einheiten eine Zahl mehr oder weniger enthält, als die andere, zum Unterschiede von dem geometrischen, demjenigen Zustande, da eine Zahl mehrmahl größer oder kleiner ist, als die andere.

Anm. Einige wenige gebrauchen dieses Wort im weiblichen Geschlechte, die Verhältniß, da denn der Plural die Verhältnissen heißen müßte, S. -Niß.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1057.
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