Verhaft, der

[1054] Der Verhaft, des -es, plur. inusit. welches von dem folgenden Zeitworte nur in engerer Bedeutung üblich ist, den Zustand des Befindens im Gefängnisse, in gerichtlicher Verwahrung, zu bezeichnen, wo es von Personen am üblichsten ist; im gemeinen Leben der Arrest. Jemanden in Verhaft nehmen, ihn zum Verhaft bringen. Im Verhafte seyn. Jemanden des Verhaftes entlassen. Sich aus dem Verhafte losmachen. In Verhaft gerathen. Zum Überflusse wird oft noch das Beywort gefänglich hinzu gesetzt. In gefänglichen Verhaft nehmen. Seltener gebraucht man es von Sachen. Sachen in Verhaft nehmen. Verhaft auf Waaren legen, Arrest. In einigen Gegenden ist es im weiblichen Geschlechte üblich: jemanden zur gefänglichen Verhaft bringen; welches denn das einfache die Haft für sich hat, welches ehedem für Verhaft gebraucht wurde, und auch noch dafür üblich ist. Zur Haft bringen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1054.
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