Verhindern

[1063] Verhindern, verb. regul. act. welches mit hindern gleichbedeutend ist, nur daß ver hier eine Intension bezeichnet. Etwas verhindern, Ursach werden, das es nicht geschehe. Jemanden an etwas verhindern, Ursache seyn, daß jemand etwas nicht vollbringe. Bisher bin ich verhindert (worden) zu euch zu kommen, Röm. 1, 12.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1063-1064.
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