Verkündigen

[1073] Verkündigen, verb. regul. act. öffentlich, feyerlich bekannt machen. Verkündigt meinem Vater alle meine Herlichkeit, 1 Mos. 45, 13. Die Sonne verkündigt den Tag, Sir. 43, 2. Gottes Wort, das Evangelium verkündigen. Die Verkündigung Mariä, die der Maria von dem Engel Gabriel geschehene Bekanntmachung ihrer Empfängniß, und dieses Fest, das Fest der Empfängniß Mariä. Das Zeitwort wird im Hochdeutschen, außer der biblischen Schreibart, nur noch in der höhern Schreibart, besonders von der Bekanntmachung einer künftigen Sache gebraucht. Der Wächter verkündigt den Tag. Cassandra verkündigte nichts, als Unglück. Alle seine Züge verkündigten den nahen Tod. Im Oberdeutschen hingegen ist es für ansagen, bekannt machen u.s.f. überhaupt üblich. Es wurde bey Hofe verkündiget, daß folgende Personen zu Kammerherrn ernannt worden. So auch die Verkündigung.

Anm. Es ist das Intensivum von dem im Hochdeutschen veralteten verkünden, welches noch im Oberdeutschen häufig ist. Ehedem wurde dafür das einfache künden, kundan, gebraucht. Das Hauptwort die Verkündigung für Nachricht, wir verkündigen euch die Verkündigung, die wir von ihm gehört haben, 1 Joh. 1, 5. ist ungewöhnlich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1073.
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