Verlauten

[1080] Verlauten, verb. irreg. neutr. welches das Hülfswort haben erfordert und auf zweyerley Art gebraucht wird. 1. Sich verlauten lassen, durch Worte zu erkennen geben, es geschehe nun auf mittelbare oder unmittelbare Art. Er ließ sich verlauten, daß er nicht kommen könne. 2. Als ein unpersönliches Zeitwort, es verlautet, man sagt, es wird gesagt. Wie verlautet, wie gesagt wird. Es will verlauten, man sagt, man will sagen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1080.
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