Verliegen

[1084] Verliegen, verb. irregul. recipr. S. Liegen, durch allzulanges Liegen unbrauchbar werden. Eine Waare verliegt sich, wenn sie durch zu langes Liegen verschießt, verstockt, oder auf andere Art unscheinbar und unbrauchbar wird. Verlegene Waare. Ein verlegener Wein, der länger gelegen hat, als er liegen sollte. Figürlich wird dieses Wort in verschiedenen einzelnen Fällen gebraucht. 1. Im Bergbaue sagt man, man verliege sich an dem Gesteine, wenn man wegen großer Festigkeit wenig davon gewinnen kann. Eben daselbst verliegt man auf der Zeche, als ein Neutrum, oder vielleicht richtiger verliegt man sich auf der Zeche, wenn man mit Schaden bauet. 2. Nach einer noch weitern Figur scheint unser verlegen und Verlegenheit von einer ähnlichen veralteten Bedeutung abzustammen. S. diese Wörter. 3. In einigen Oberdeutschen Gegenden verliegt man sich, wenn man durch den Müßiggang alle Thätigkeit und Kräfte des Geistes verlieret.

Anm. Daher das Verliegen. Das Schwed. förligga, wird von einem unerlaubten Beyschlafe gebraucht, und auch in dem alten Frisischen Gesetze ist forligan, wider das sechste Geboth sündigen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1084.
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