Vermöge

[1095] Vermöge, adverb. welches die zweyte Endung des Hauptwortes erfordert, und eigentlich so viel bedeutet, als durch das Vermögen, durch die Kraft, wie kraft oder Kraft, noch häufiger aber auch in weiterer Bedeutung, für nach Maßgebung, wegen, nach u.s.f. Vermöge göttlichen Befehls, 3 Esra 4, 52; dem göttlichen Befehle zu Folge, nach demselben. Vermöge seines Geldes kann er viel ausrichten, besser, durch sein Geld. Das kannst du, vermöge deiner Klugheit, leicht einsehen, mit Hülfe. Das kann ich, vermöge meines Rechtes, nicht zugeben. Vermöge des Testamentes bist du nicht Erbe, nach dem Testamente, Kraft desselben. Es konnte, vermöge unserer Abrede, nicht geschehen, nach, wegen derselben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1095.
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