Vermeinen

[1091] Vermeinen, verb. regul. act. nach wahrscheinlichen Gründen etwas dafür halten, ingleichen dafür halten überhaupt, ohne zu entscheiden, ob das Urtheil wahr sey oder nicht, wo ver eine bloße Intension bezeichnet, und das ganze Wort ein wenig edler ist, als das niedrigere meinen, in dessen dritter Bedeutung es doch nur allein gebraucht wird. Anspruch an etwas zu haben vermeinen, glauben. Ich vermeine nicht, daß er kommen wird. Ich vermeinte nicht, daß es so kommen würde. Daher, obgleich seltner, das Vermeinen. Die Vermeinung ist nicht üblich, ob man gleich sagt die Meinung. Das Mittelwort vermeint hat oft noch einen geheimen Nebenbegriff des Zweifelhaften, oft auch des Unwahren. Der vermeinte Prinz, diejenige Person, welche für einen Prinzen ausgegeben, dafür gehalten wird, wofür von einigen, obgleich nicht nach den besten Mustern, vermeintlich gebraucht wird. Der vermeintliche Feind.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1091.
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