Verpflichten

[1104] Verpflichten, verb. regul. durch Pflicht verbinden, sowohl, 1. in weiterm Verstande, durch eine jede Sache, welche uns eine Pflicht aufleget. Zu etwas verpflichtet seyn, als Pflicht dazu gezwungen seyn. Dein Amt, dein Stand, dein Gewissen, alles verpflichtet dich dazu. Seine Wohlthaten verpflichten mich ihm zu einem unaufhörlichen Danke. Jemanden verpflichtet seyn, sowohl mit eigentlicher Pflicht zugethan, als auch zum Danke, zur Erkenntlichkeit verbunden seyn. Sich zu etwas verpflichten, sich dazu als zu einer Pflicht anheischig machen. Als auch, 2. in engerer Bedeutung; durch einen Eid zu etwas verbinden. In diesem Verstande werden besonders Beamte, obrigkeitliche Bediente u.s.f. verpflichtet, wenn man sie in Pflicht nimmt, d.i. sie den Eid der Treue ablegen läßt.

So auch die Verpflichtung, welches zuweilen auch von der Pflicht selbst gebraucht wird. Man legt sich eine Verpflichtung auf, wenn man Geschenke nimmt Weiße.

Verpflichten sagt mehr, als verbinden, so wie flechten eine stärkere Verbindung bezeichnet, als das bloße binden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1104.
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